eANV-Beratung / Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihrer Abfallerzeugerpflichten bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen im elektronischen Nachweisverfahren (eANV).

 

Sie sind ein

  • privates Unternehmen (Gewerbe- oder Industriebetrieb),
  • eine öffentliche Einrichtung (Behörde),
  • ein privater Bauherr,
  • ein Projektentwickler / Architekt als Bevollmächtigter des Bauherr

 besitzen

  • keine eSignaturkarte,
  • kein Kartenlesegerät,
  • keine Registrierung als Abfallerzeuger bei der ZKS,
  • kein Zugang zu dem eANV-Portal

 und benötigen

  • eine Erzeuger-Nummer

für Ihre einmalige Baustelle, bei der ein gefährlicher Abfall von mehr als 20 Tonnen (pro Jahr je Flurstück) entsorgt werden muß?

Dann helfen wir Ihnen ganz einfach weiter in dem Sie uns in dem Prozeß als "Bevollmächtiger" einsetzen. Alles Weitere erledigen wir für Sie abschließend mit der Vorlage eines vollständigen Entsorgungsnachweises, der Signierung und Versendung der eBGS (elektronische Begleitscheine) an den ausgewählten Spediteur.

 

Nach der abgeschlossenen Entsorgung übergeben wir Ihnen eine vollständige Dokumentation aller hierfür relevanten Unterlagen zur Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorgaben.