Die bei Bränden vollständig zerstörte Bausubstanz ist wegen hoher organischer Bestandteile und Gefahrstoffen schwierig und nur mit viel Aufwand zu entsorgen. Hierfür bieten wir komplette Entsorgungslösungen an. Bei diesen Sonderchargen nimmt die Abwicklung immer eine längere Zeit in Anspruch, da hier auch teilsweise behördliche Sondergenehmigungen einzuholen sind.
Insbesondere bieten wir die Entsorgung von unterschiedlich belasteten Brandrestmassen bundesweit für:
AVV 17 0106* gemischter Bauschutt mit gefährlichen Stoffen
AVV 170503* Boden und Steine die gefährliche Stoffe enthalten
AVV 170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht
AVV 170605* asbesthaltige Baustoffe
AVV 170801* Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
AVV 170903* sonstige Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
unter Berücksichtigung der lokalen Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an.